KFW Zuschuss

für den Kauf und Anschluss von Ladestationen

von Elektrotechnik Rösgen

für Elektroautos – Wohngebäude

 

Ab sofort dürfen auch Mieter und Wohnungseigentümer eine Wallbox installieren. Der Grund: Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 hat die Bundesregierung jetzt das Recht auf eine Wallbox auch in gemieteten Gebäuden verabschiedet. Gleichzeitig startet ein neues Förderprogram des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI und der KfW zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden. Investoren erhalten für den Erwerb und die Errichtung neuer Ladestationen einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz einen Zuschuss von 900 EUR pro Ladepunkt. Der dafür von der KfW zur Verfügung gestellte Fördertopf von 200 Millionen Euro reicht für rund 222.222 Ladestationen. Dabei ist wichtig, dass die Förderung beantragt wird, bevor man die Wallbox bestellt und dass diese mit Ökostrom (hauseigene Photovoltaik-Anlage oder über Energieversorger) betrieben wird.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Die Förderung wird nach Abschluss der Maßnahmen gegen Vorlage der von den durchführenden Fachbetrieben erstellten Rechnungen ausgezahlt. Weitere Informationen unter www.kfw.de/440.

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